• English
  • Français
  • Deutsch
  • Español
  • Italiano
  • Русский
Steueroptimierung für Unternehmensinhaber mit Dividendenbezug

Steueroptimierung für Unternehmensinhaber mit Dividendenbezug

Als Unternehmensinhaber ist es entscheidend zu wissen, welche Ausgaben als geschäftsbezogen abgesetzt werden können, um die Steuerlast zu optimieren und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden. Die Hauptkriterien sind, dass die Ausgaben gerechtfertigt und direkt mit den Geschäftstätigkeiten verbunden sein müssen.

Wie in diesem Artikel dargestellt, ist es oft vorteilhafter, Einnahmen in Form von Dividenden zu erhalten. Dieser Ansatz verändert die Art und Weise, wie Ausgaben im Vergleich zu einem Gehalt erfasst werden. Dividenden gelten als Kapitaleinkommen und nicht als Gehalt, was den Zugang zu sozialen Leistungen für Arbeitnehmer ausschließt. Es gibt jedoch Strategien, um bestimmte Ausgaben teilweise als geschäftsbezogen abzusetzen.


Vorteile von Dividendenzahlungen

  1. Geringere Steuerlast:
    • Dividenden werden als Kapitaleinkommen besteuert, häufig zu einem niedrigeren Satz als Gehalt (Einkommensteuer + Sozialabgaben). In Frankreich beträgt der Pauschalsatz beispielsweise 30 %, einschließlich 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben.
    • Dies ermöglicht es Unternehmensinhabern, ein höheres Nettoeinkommen im Vergleich zu einem Gehalt zu behalten.
  2. Flexibilität bei der Einkommensverwaltung:
    • Dividenden werden nach dem Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt, was es ermöglicht, Steuern und die Verteilung von Mitteln im Voraus zu planen.
    • Sie können die Höhe der Dividenden anpassen und einen Teil der Gewinne für das Unternehmenswachstum zurückhalten.

Welche Ausgaben können beim Erhalt von Dividenden abgesetzt werden?

Auch wenn Sie kein Gehalt beziehen, gibt es Ausgabenkategorien, die als geschäftsbezogen abgesetzt werden können, sofern sie gerechtfertigt und mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind.

  1. Reise- und Repräsentationskosten:
    • Geschäftsreisen: Ausgaben für Transport, Unterkunft und Verpflegung, wenn sie mit der Geschäftsführung verbunden sind (z. B. Kundentermine, Teilnahme an Konferenzen).
    • Geschäftsessen: Solche Ausgaben können als Repräsentationskosten klassifiziert werden, jedoch ist es wichtig, Belege aufzubewahren und den Zweck des Treffens zu dokumentieren.
    • Kulturelle Veranstaltungen zu Geschäftszwecken: Beispielsweise die Teilnahme an Unternehmens- oder Branchenveranstaltungen (Messen, Konzerte, Präsentationen).
  2. Private Transportmittel:
    • Wenn ein Fahrzeug für geschäftliche Zwecke genutzt wird (z. B. Kundentermine, Geschäftsreisen), kann das Unternehmen einen Teil der Kosten erstatten. Dazu gehören:
      • Kraftstoff.
      • Fahrzeugwartung.
      • Teilweise Abschreibung (wenn das Fahrzeug dem Unternehmen gehört).
      • Leasingraten, wenn das Fahrzeug geleast wurde.
  3. Bürokosten und technische Unterstützung:
    • Arbeiten von zu Hause: Wenn ein Teil der Wohnung als Büro genutzt wird, können folgende Ausgaben abgesetzt werden:
      • Ein proportionaler Anteil der Miete oder Hypothekenzahlungen.
      • Kosten für Nebenkosten (Strom, Internet).
    • Büromöbel und -ausstattung: Anschaffung von Büromöbeln, Computern, Telefonen und anderen Geräten.
    • Büromiete: Wenn die Arbeit nicht von zu Hause aus erfolgt, sind die Mietkosten für Geschäftsräume ebenfalls absetzbar.
    • Software: Kauf oder Abonnements von CRM-Systemen, Buchhaltungsprogrammen, Grafiksoftware.
    • Kommunikation: Ausgaben für Mobilfunk, Internet und Geschäftstarife.
    • Technischer Support: Reparatur und Wartung von Bürogeräten (z. B. Drucker, Computer).
    • Hosting und Domains: Hosting-Dienste und Domainregistrierung für Unternehmenswebsites.
  4. Freiberufler-Dienstleistungen und Gehälter von Mitarbeitern:
    • Freiberufler: Bezahlung von Freiberuflern, die für bestimmte Aufgaben engagiert werden (z. B. Entwicklung, Texten, Design).
    • Mitarbeiter: Gehälter von Mitarbeitern, einschließlich Steuern und Sozialabgaben, wenn diese offiziell angestellt sind.
  5. Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen:
    • Bezahlung von Rechtsanwälten, Buchhaltern und Beratern, die an der Verwaltung von Unternehmensvermögen, Steueroptimierung und Registrierung neuer Projekte beteiligt sind.
    • Finanzdienstleistungen: Bankgebühren, Zinsen für Geschäftskredite.
  6. Marketing und Werbung:
    • Ausgaben für Personal Branding (Erstellung einer Website, Werbung in sozialen Netzwerken) oder Unternehmensreputation (professionelle Fotografie, PR-Dienstleistungen).
    • Kosten für die Entwicklung und Pflege der Corporate Identity des Unternehmens (Logo, Visitenkarten, Werbematerialien).
    • Werbung: Platzierung von Werbematerialien im Internet, im Radio, Fernsehen oder in Printmedien.
  7. Fortbildung und berufliche Entwicklung:
    • Kurse, Seminare und Konferenzen, die besucht werden, um geschäftsbezogene Fähigkeiten zu verbessern.
    • Abonnements für Fachliteratur, Branchenzeitschriften und Bildungsplattformen.
  8. Steuerliche Ausgaben:
    • Kosten für die Vorbereitung von Steuerunterlagen, Berichten oder die Vertretung der Unternehmensinteressen vor Steuerbehörden.
  9. Firmengeschenke und Veranstaltungen:
    • Geschenke an Kunden oder Partner, sofern deren Wert die festgelegten Grenzen nicht überschreitet.
    • Teilnahme an Geschäftsveranstaltungen, bei denen Kontakte geknüpft und Partnerschaften diskutiert werden.
  10. Spenden:
    • Spenden an registrierte gemeinnützige Organisationen, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Begrenzungen und Risiken

  1. Dokumentationsanforderungen:
    • Alle Ausgaben müssen durch Rechnungen, Belege oder Verträge nachgewiesen werden.
    • Sie müssen Beweise vorlegen, die die Verbindung der Ausgaben mit den Geschäftstätigkeiten belegen.
  2. Private Ausgaben:
    • Wenn die Steuerbehörde feststellt, dass private Ausgaben (z. B. ein Luxusfahrzeug oder Urlaub) als geschäftsbezogen abgesetzt wurden, werden diese Ausgaben ausgeschlossen und es können Strafen verhängt werden.
  3. Ausgabenobergrenzen:
    • In Frankreich und vielen anderen Ländern gelten Obergrenzen für bestimmte Ausgabenkategorien (z. B. Firmengeschenke). Das Überschreiten dieser Grenzen kann zu Prüfungen oder Anfragen führen.

Wie Ausgaben abgesetzt und Risiken minimiert werden können

  1. Nachweis des geschäftlichen Bezugs:
    • Jede Ausgabe muss einen klaren Bezug zur Unternehmensführung oder -förderung haben.
    • Beispielsweise kann eine kulturelle Veranstaltung als Mittel zur Gewinnung von Partnern oder zur Verbesserung des Unternehmensimages gerechtfertigt werden.
  2. Trennung von privater und geschäftlicher Nutzung:
    • Wenn Ausgaben (z. B. ein Fahrzeug oder der Internetanschluss zu Hause) sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden, ist es wichtig, den geschäftlichen Anteil klar zuzuordnen.
  3. Beratung durch Fachleute:
    • Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Anwalt, um sicherzustellen, dass die Ausgaben korrekt kategorisiert sind und den steuerlichen Vorschriften entsprechen.

Vorteile für Unternehmensinhaber

Auch wenn Unternehmensinhaber, die Dividenden beziehen, keinen Zugang zu sozialen Leistungen für Arbeitnehmer haben, profitieren sie von:

  • Einer Reduzierung der Steuerlast auf ihre Einkünfte.
  • Der Möglichkeit, geschäftsbezogene Ausgaben als Betriebskosten abzusetzen.
  • Flexibilität bei der Verwaltung und Nutzung von Unternehmensressourcen, um persönliche Ausgaben auszugleichen, sofern sie geschäftsbezogen sind.

Dieser Ansatz ermöglicht eine effiziente Einkommensverwaltung und Steueroptimierung, wobei ein Gleichgewicht zwischen persönlichen und geschäftlichen Interessen gewahrt bleibt. Für weitere Details zur korrekten Dokumentation bestimmter Ausgaben wenden Sie sich an Matthew Fiscalis für professionelle Unterstützung!