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Steuererklärung in Frankreich für Unternehmer

Steuererklärung in Frankreich für Unternehmer

In Frankreich sind Einzelunternehmer (Auto-Entrepreneur oder Micro-Entreprise) verpflichtet, eine Steuererklärung (déclaration d'impôt) sowie eine Erklärung der Sozialabgaben abzugeben.

Dies ist eine Pflichtanforderung für alle, die ein kleines Unternehmen im Land führen. Lassen Sie uns den Prozess der Einreichung der Steuererklärung in Frankreich und die wichtigsten Punkte durchgehen, die zu beachten sind.

Wichtige Punkte zur Steuererklärung in Frankreich

  • Steuerregime:
    • Wenn Sie das "Micro-fiscal simplifié"-Regime (vereinfachtes Steuersystem) gewählt haben, wird die Einkommenssteuer zusammen mit den Sozialabgaben gezahlt. Dennoch ist eine jährliche Einkommenssteuererklärung weiterhin obligatorisch.
    • Im Standardregime wird Ihr Einkommen in die allgemeine Steuererklärung (Formular 2042 C PRO) aufgenommen.
  • Einkommen: In der Steuererklärung müssen Sie den Bruttoumsatz (chiffre d'affaires) ohne Abzüge oder Ausgaben angeben.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Frankreich

  • Jährliche Steuererklärung (Impôt sur le revenu): Die Steuererklärung wird im Frühjahr (in der Regel von April bis Juni) über das Portal impots.gouv.fr eingereicht. Die genauen Fristen hängen von Ihrer Region und der Einreichungsmethode (online oder Papierformular) ab.
  • Erklärung der Sozialabgaben (Urssaf): Diese wird monatlich oder vierteljährlich, je nach gewählter Häufigkeit, über die Plattform Urssaf eingereicht.

Wenn Ihr Unternehmen im vereinfachten Steuerregime (Micro-fiscal simplifié) registriert ist, sollten Sie Folgendes über die Einreichung der Erklärung wissen:


Steuererklärung

  • Jährliche Erklärung auf impots.gouv.fr: Sie sind verpflichtet, eine jährliche Erklärung (Formular 2042 C PRO) abzugeben. Der gesamte Bruttoumsatz des Jahres muss angegeben werden, ohne Abzüge oder Ausgaben.
  • Fristen: In der Regel im Mai oder Juni (die genauen Termine werden jährlich bekannt gegeben).
Schritte zur Abgabe Ihrer Steuererklärung in Frankreich als Unternehmer mit einem vereinfachten Steuerregime:
  1. Bereiten Sie die notwendigen Daten vor:
    • Ihre SIRET-Nummer.
    • Der Gesamtumsatz (chiffre d'affaires) des Vorjahres.
    • Zugang zu Ihrem Konto auf impots.gouv.fr.
  2. Melden Sie sich auf dem Portal impots.gouv.fr an:
    • Melden Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich mit Ihrer Steueridentifikationsnummer (numéro fiscal) an.
    • Falls Sie noch kein Konto haben, erstellen Sie eins, indem Sie die Angaben aus Ihrem Steuerbescheid (avis d’imposition) eingeben.
  3. Füllen Sie das Erklärungsformular aus:
    • Finden Sie das Formular 2042 C PRO, das zu Ihrer regulären Einkommenserklärung (Formular 2042) hinzugefügt wird.
    • In der Rubrik “Revenus non commerciaux ou commerciaux (BIC/BNC)” geben Sie an: Ihren gesamten Bruttoumsatz und die Art der Tätigkeit (Handel, Dienstleistungen oder gemischt).
  4. Geben Sie das Steuerregime an: Wenn Sie das "micro-fiscal simplifié"-Regime gewählt haben, wählen Sie die entsprechende Option. Andernfalls wird das Einkommen automatisch zu den Standardtarifen besteuert.
  5. Reichen Sie die Erklärung ein: Überprüfen Sie die eingegebenen Daten, bestätigen Sie diese und reichen Sie die Erklärung online ein.

Sozialabgaben Urssaf

  • Monatliche oder vierteljährliche Erklärung: Je nach gewählter Häufigkeit erklären Sie das Einkommen über autoentrepreneur.urssaf.fr.
  • Angabe des Bruttoumsatzes: Der Bruttoumsatz wird auf der Plattform deklariert, und die Beiträge werden automatisch berechnet.
  • Fristen für die Einreichung:
    • Monatliche Erklärung — bis zum 30. des folgenden Monats.
    • Vierteljährliche Erklärung — bis zum Ende des Monats nach Ende des Quartals (z.B. für das erste Quartal — bis zum 30. April).
Wie man die Erklärung der Sozialabgaben einreicht:
  1. Registrierung auf der Urssaf-Plattform:
    • Gehen Sie zu autoentrepreneur.urssaf.fr.
    • Klicken Sie auf "Créer mon compte" (Konto erstellen).
    • Geben Sie die folgenden Informationen ein: SIRET-Nummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer (NIR).
    • Bestätigen Sie die Registrierung über den Link, der an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde.
  2. Melden Sie sich bei Ihrem Konto an und reichen Sie die Erklärung ein:
    • Melden Sie sich an und gehen Sie zum Bereich "Déclarer et payer" (Deklarieren und bezahlen).
    • Geben Sie das Einkommen für das Quartal ein, wählen Sie die Art der Tätigkeit (Dienstleistungen, Handel) und geben Sie den Bruttoumsatz an.
    • Das System berechnet automatisch die Sozialabgaben.
  3. Zahlung der Sozialabgaben: Zahlen Sie online oder speichern Sie die Quittung für eine spätere Zahlung.

Die Abgabe einer Steuererklärung in Frankreich für Einzelunternehmer ist ein obligatorischer und relativ einfacher Prozess, wenn Sie alle Regeln und Fristen einhalten. Unabhängig davon, ob Sie das vereinfachte Steuerregime (Micro-fiscal simplifié) oder das Standardregime gewählt haben, ist es wichtig, sowohl die Steuererklärung als auch die Erklärung der Sozialabgaben rechtzeitig einzureichen, um Strafen und Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

Wenn Sie Hilfe bei der Abgabe Ihrer Erklärung benötigen oder mehr über Steuern in Frankreich für Einzelunternehmer erfahren möchten, zögern Sie nicht, eine Beratung in Anspruch zu nehmen!